Nationale Kommission zur Verhütung von Folter veröffentlicht ihren Bericht zur Justizvollzugsanstalt Realta
Nach Ansicht der Kommission genügen die Haftbedingungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft, insbesondere bei längerer Haftdauer, den grundrechtlichen Anforderungen nicht.
Wenig Bewegungsmöglichkeiten und lange Einschlusszeiten
In Anlehnung an die bundesrichterliche Rechtsprechung stellt die Kommission fest, dass der relativ kleine und übergitterte Spazierhof für längerfristige Aufenthalte nicht genügend Bewegungsmöglichkeiten bietet, weshalb nach ihrer Ansicht ein zusätzliches Angebot im Freien geschaffen oder nach drei Monaten eine Verlegung in eine geeignetere Anstalt geprüft werden sollte.
Weiter bezeichnet die Kommission die langen Einschlusszeiten während der Mittagspause, am Abend und vor allem am Wochenende als übermässige Einschränkungen und empfiehlt deren Lockerung.
Restriktive Besuchsregelung
Die Kommission ist der Auffassung, dass die geltende Besuchsregelung bei ausländerrechtlich Inhaftierten in Bezug auf die Besuchshäufigkeit und die Besuchszeiten zu restriktiv gehandhabt wird und somit der Rechtsprechung der höchstrichterlichen Instanz zuwiderläuft. Sie nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Bündner Behörden beabsichtigen, die Besuchspraxis entsprechend anzupassen.
Eine unabhängige Kommission
Die NKVF ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug zusammen. In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention ist die NKVF seit ihrer Einsetzung im Jahr 2009 damit beauftragt, die Einrichtungen des Freiheitsentzugs zu prüfen, damit die Grundrechte von Personen im Freiheitsentzug gewahrt werden.
Dokumente
- Bericht an den Regierungsrat des Kantons Graubünden betreffend den Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter in der Justizvollzugsanstalt Realta und im Untersuchungsgefängnis Thusis vom 3. und 4. Mai 2011 (PDF, 244 kB, 08.05.2012)
- Stellungnahme des Kantons Graubünden (PDF, 68 kB, 08.05.2012)
Letzte Änderung 23.04.2012