Schöngrün - Respektvoller Umgang trotz vieler Kurzstrafen
Während ihres Besuches in der Strafanstalt Schöngrün stellte die Kommission mit Zufriedenheit fest, dass der Umgang mit den Insassen besonders respektvoll ist, obwohl der Vollzug besonders vieler Kurzstrafen die personellen Kapazitäten in allen Bereichen stark beansprucht. Sie nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass eine angemessene Anstalt für den Vollzug von Kurzstrafen sowohl im Kanton als auch im Strafvollzugskonkordat Nordwest und Innerschweiz noch fehlt.
Anonymität bei der Spritzenabgabe und mehrsprachige Information
Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht die Einrichtung eines Automaten für die Spritzenabgabe, um die Anonymität der Insassen zu gewährleisten. Sie begrüsst deshalb die von den Behörden bereits in die Wege geleiteten Massnahmen, wonach Spritzen nur vom Personal des Gesundheitsdienstes abgegeben werden.
Erwähnenswert sind nach Ansicht der Kommission auch die von der Anstaltsleitung zwischenzeitlich unternommenen Bemühungen, eine Kurzfassung der Hausordnung in englischer und französischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Therapiezentrum im Schache – Vollzugsplanung verbessern
In ihrem Bericht äussert sich die Kommission positiv über das den Insassen zur Verfügung stehende Therapieangebot, welches nach Ansicht der Kommission eindeutig dazu beiträgt, die Resozialisierungsperspektiven zu verbessern. Dennoch hält sie die Vollzugsplanung im Zusammenhang mit dem Massnahmenvollzug für verbesserungswürdig und empfiehlt der Anstaltsleitung insbesondere das Festlegen von klaren Behandlungszielen und im Hinblick auf die Justizvollzugsanstalt 2014, auch die Schaffung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Dokumente
- Bericht an den Regierungsrat des Kantons Solothurn betreffend den Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter in der Strafanstalt Schöngrün vom 5. und 6. Oktober 2011 und im Therapiezentrum im Schache vom 28. Oktober 2011 (PDF, 249 kB, 08.05.2012)
- Stellungnahme des Kantons Solothurn (PDF, 269 kB, 08.05.2012)
Letzte Änderung 24.04.2012