NKVF veröffentlicht Bericht über die Strafanstalt Schöngrün und das Therapiezentrum im Schache

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Oktober 2011 in der Strafanstalt Schöngrün und im Therapiezentrum im Schache. Die Kommission begrüsst die konstruktive Haltung der Solothurner Behörden und stellt mit Zufriedenheit fest, dass ihre Empfehlungen weitgehend umgesetzt wurden. Trotzdem hält sie in ihrem Bericht einige verbesserungwürdige Punkte fest.

Schöngrün - Respektvoller Umgang trotz vieler Kurzstrafen

Während ihres Besuches in der Strafanstalt Schöngrün stellte die Kommission mit Zufriedenheit fest, dass der Umgang mit den Insassen besonders respektvoll ist, obwohl der Vollzug besonders vieler Kurzstrafen die personellen Kapazitäten in allen Bereichen stark beansprucht. Sie nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass eine angemessene Anstalt für den Vollzug von Kurzstrafen sowohl im Kanton als auch im Strafvollzugskonkordat Nordwest und Innerschweiz noch fehlt.

Anonymität bei der Spritzenabgabe und mehrsprachige Information

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht die Einrichtung eines Automaten für die Spritzenabgabe, um die Anonymität der Insassen zu gewährleisten. Sie begrüsst deshalb die von den Behörden bereits in die Wege geleiteten Massnahmen, wonach Spritzen nur vom Personal des Gesundheitsdienstes abgegeben werden.

Erwähnenswert sind nach Ansicht der Kommission auch die von der Anstaltsleitung zwischenzeitlich unternommenen Bemühungen, eine Kurzfassung der Hausordnung in englischer und französischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

Therapiezentrum im Schache – Vollzugsplanung verbessern

In ihrem Bericht äussert sich die Kommission positiv über das den Insassen zur Verfügung stehende Therapieangebot, welches nach Ansicht der Kommission eindeutig dazu beiträgt, die Resozialisierungsperspektiven zu verbessern. Dennoch hält sie die Vollzugsplanung im Zusammenhang mit dem Massnahmenvollzug für verbesserungswürdig und empfiehlt der Anstaltsleitung insbesondere das Festlegen von klaren Behandlungszielen und im Hinblick auf die Justizvollzugsanstalt 2014, auch die Schaffung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Letzte Änderung 24.04.2012

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