NKVF veröffentlicht ihren Bericht über die Strafanstalt Gmünden und die Kantonsgefängnisse in Appenzell- Ausser- und Innerrhoden
Renovationsbedürftige Zimmer und Duschen
Die Infrastruktur im alten Gebäudeteil der Strafanstalt Gmünden vermag nach Ansicht der Kommission keine angemessenen Haftbedingungen mehr zu bieten. Sowohl die zu kleinen Zellen, aber auch deren Ausstattung, Wände und Fenster sind zweifelsohne renovationsbedürftig. Die Gemeinschaftsduschen wirken abgenutzt und zerschlissen und bedürfen einer dringenden Sanierung. Die Kommission legt den Behörden ausserdem nahe, anlässlich der Sanierung, auch die Möglichkeit zu prüfen, alle Innenräume rauchfrei zu gestalten.
Fremdsprachige Hausordnung anbieten
Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Hausordnung der beiden Kantonsgefängnisse bereits in die meist gesprochenen Fremdsprachen übersetzt wurde. Sie empfiehlt dennoch, die übersetzten Versionen auch den ausländischen Insassen in der Strafanstalt Gmünden systematisch zur Verfügung zu stellen.
Sanktionenregister einführen
Die geringe Anzahl an verhängten Sanktionen ist mitunter ein Ausdruck der guten Anstaltsführung, welche die Kommission anlässlich ihres Besuches festgestellt hat. Trotzdem könnte das Disziplinarwesen, nach Ansicht der Kommission, durch die Einführung eines fortlaufenden Registers der verhängten Sanktionen in allen drei Institutionen verbessert und somit besser überblickbar sein.
Kantonsgefängnis Innerrhoden – Minderjährige anderweitig unterbringen
Der gleichentags im Kantonsgefängnis Innerrhoden durchgeführte Kurzbesuch hinterliess bei der Kommission einen durchwegs positiven Eindruck. Die lediglich für fünf Insassen konzipierten Räumlichkeiten waren zum Zeitpunkt des Besuches allerdings unbesetzt. Als problematisch bezeichnet die Kommission hingegen die Möglichkeit, dass minderjährige Tatverdächtige bei einer Inhaftierung, entgegen der Vorgaben der Kinderrechtskonvention, mit Erwachsenen zusammen inhaftiert sein könnten. Sie empfiehlt deshalb, Minderjährige in einer anderen Einrichtung unterzubringen.
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Schwanengasse 2
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Bern
T
+41 58 465 16 20
Dokumente
- Stellungnahme (PDF, 499 kB, 08.05.2012)
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Bericht (PDF, 176 kB, 08.05.2012)
Strafanstalt Gmünden, Kantonsgefängnis AR
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Bericht (PDF, 137 kB, 08.05.2012)
Kantonsgefängnis AI
Letzte Änderung 07.05.2012