NKVF veröffentlicht Bericht über die Neuenburger Strafanstalt La Promenade

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch vom 25. und 26. Oktober 2011 in der Neuenburger Strafanstalt La Promenade. Darin empfiehlt sie, das Beschäftigungsangebot zu verbessern und die Medikamentenabgabe zu überarbeiten. Sie erachtet es zudem für unerlässlich, dass die Strafanstalt umgehend eine Hausordnung erstellt und die Sicherheitsdurchsuchung der Insassen in einer schriftlichen Weisung regelt. Aus diesem Grund begrüsst die NKVF das Vorhaben des Staatsrats, ab 2013 einen richtigen gefängnismedizinischen Dienst aufzubauen.

Materielle Haftbedingungen

Anlässlich ihres Besuchs konnte die NKVF-Delegation feststellen, dass die Strafanstalt La Promenade mit ihrer veralteten Infrastruktur derzeit einer umfassenden Renovierung unterzogen wird. Diese Renovierungsarbeiten bezwecken eine Verbesserung der materiellen Haftbedingungen, insbesondere dank einem zweiten Spazierhof ab 2014-2015. Die NKVF begrüsst die bislang unternommenen Schritte, hält es aber für unabdingbar, das Beschäftigungsangebot für Personen im Strafvollzug, welches derzeit nur rund vier Stunden am Tag abdeckt, namentlich für Langzeitinsassen auszubauen.

Hausordnung und Sicherheitsdurchsuchungen

Die NKVF hält fest, dass die Strafanstalt La Promenade über keine mehrsprachige Hausordnung verfügt, die den Insassen bei ihrem Eintritt ausgehändigt werden kann. Zudem spricht sie sich für eine formelle Regelung des Verfahrens bei Sicherheitsdurchsuchungen von Personen im Freiheitsentzug aus. Die NKVF stellt erfreut fest, dass eine Hausordnung derzeit in Erarbeitung ist und dass der Staatsrat die Empfehlung der NKVF betreffend den Erlass einer schriftlichen Weisung zur Sicherheitsdurchsuchung der Insassen zur Kenntnis genommen hat.

Medikamentenabgabe optimieren

In ihrem Bericht weist die NKVF darauf hin, dass sich die Medikamentenabgabe durch Justizvollzugsbeamte ohne medizinische Ausbildung für die Insassen und das Personal als problematisch erweisen könnte. Sie empfiehlt entsprechend, das Abgabeverfahren zu überarbeiten und insbesondere dafür zu sorgen, dass allein der medizinische Dienst für Zubereitung und Abgabe zuständig ist. Die vom Staatsrat geplante Einrichtung eines gefängnismedizinischen Dienstes ab 2013 erfüllt diese Vorgabe vollumfänglich.

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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Letzte Änderung 11.06.2012

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