NKVF veröffentlicht ihren Bericht über das Ausschaffungsgefängnis Bässlergut

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch vom 15. und 16. Dezember 2011 im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Die Kommission beurteilt das Ausschaffungsgefängnis als insgesamt positiv und betont mit Nachdruck den respektvollen Umgang mit den Insassen. Als verbesserungswürdig bezeichnet die Kommission die Haftbedingungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft, die sie als zu rigide einstuft. Ausserdem erachtet die Kommission den Vollzug von regulären Haftstrafen im Bässlergut nur als eine zeitlich begrenzte Notlösung.

Lockerere Haftbedingungen

Die Kommission ist der Ansicht, dass das Haftregime für Insassen in ausländerrechtlicher Administrativhaft zu restriktiv ausgelegt ist. Der lange Zelleneinschluss von 17.00 Uhr bis 07.15 Uhr ist objektiv nicht begründet und wird durch das Fehlen von Gemeinschaftsräumen noch zusätzlich verschärft. Auch erachtet die Kommission den zweistündigen Spaziergang in den hierfür vorgesehenen übergitterten Spazierhöfen als unzureichend.

Unterschiede müssen klarer sein

Entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterscheidet sich das Haftregime von ausländerrechtlich Inhaftierten kaum von den Haftbedingungen der Personen im regulären Strafvollzug, weshalb die Kommission auch die Schaffung zweier unterschiedlicher Hausordnungen anregt. Desweiteren ist nach Ansicht der Kommission der provisorische Vollzug von Haftstrafen im Bässlergut nur als zeitlich streng limitierte Notlösung tolerabel. Andere Lösungen, auch bauliche, sollten deshalb rasch in Betracht gezogen werden. Die Kommission begrüsst deshalb vorbehaltlos den geplanten Neubau, der die notwendigen Vollzugskapazitäten schaffen soll und den Bedürfnissen von Personen im Strafvollzug besser Rechnung zu tragen vermag.

Informationen an die Insassen verbessern

Bei Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft wird aus Kapazitätsgründen und wegen der oft kurzen Aufenthaltsdauer kein formelles Eintrittsgespräch durchgeführt. Die Kommission empfiehlt dementgegen, dass Personen, die mehrere Monate im Bässlergut inhaftiert sind, regelmässig, beispielsweise im Rahmen von Informationsveranstaltungen, über die wesentlichen Grundzüge der Hausordnung zu orientieren. Auch sollte nach Ansicht der Kommission auf der Grundlage von Art. 29 Abs. 1 der Zwangsanwendungsverordnung mit allen Personen, denen eine zwangsweise Rückführung auf dem Luftweg in ihr Heimatland bevorsteht, in Anwesenheit des Equipenleiters ein Vorbereitungsgespräch geführt werden.

Letzte Änderung 28.06.2012

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