NKVF veröffentlicht ihren Bericht über das Regionalgefängnis Bern

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch vom 3. und 4. November 2011 im Regionalgefängnis Bern. Die Kommission betonte mit Nachdruck das von Respekt und Wertschätzung geprägte Arbeitsklima und den respektvollen Umgang mit den Insassen. Hingegen übte die Kommission zum Teil heftige Kritik an den materiellen Haftbedingungen. Als ungeeignet bezeichnete sie zudem die Infrastruktur für die ausländerrechtliche Administrativhaft, da diese kein abweichendes Haftregime ermöglicht.

Mehrfachzellen kaum zumutbar

Die Sechserzellen, welche grundsätzlich nur für Kurzaufenthalter oder für ausländerrechtlich Inhaftierte gedacht sind, werden gemäss Informationen der Kommission gelegentlich auch für längere Aufenthalte genutzt. Nach einem Augenschein erklärte die Kommission den Aufenthalt von mehr als 4 Personen in diesen Zellen als nicht zumutbar.

Spazierhöfe eindeutig zu klein

Die Insassen dürfen sich eine Stunde pro Tag in den beiden Spazierhöfen auf dem Dach bewegen. Für Insassen, die sich über längere Zeit im RGB aufhalten vermögen diese nach Ansicht der Kommission zu klein bemessenen Spazierhöfe keine angemessenen Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. Hinzu kommt, dass aufgrund der Überdachung sowohl die Lichtzufuhr ungenügend ist, was vor dem Hintergrund des bereits begrenzten Lichteinfalls in den Zellen besonders problematisch erscheint.

Mehr Duschmöglichkeiten schaffen

Auch ist die Kommission der Ansicht, dass die auf zwei Mal pro Woche beschränkten Duschmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten ungenügend sind. Die NKVF bedauert, dass der Einbau weiterer Duschvorrichtungen aus Platzgründen nicht möglich ist und ersucht die Anstaltsleitung deshalb den Zugang zu Duschmöglichkeiten nach Möglichkeit zu erleichtern.

Kein abweichendes Haftregime möglich

Die Kommission bezeichnete die Infrastruktur für die Durchführung der ausländerrechtlichen Administrativhaft als besonders problematisch, da es aufgrund der baulichen Gegebenheiten faktisch unmöglich ist, wie vom Gesetz vorgeschrieben, ein abweichendes Haftregime zu gestalten. Die Kommission begrüsst deshalb die Eröffnung von speziellen Abteilungen für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft im neuen Regionalgefängnis Burgdorf. In einem separaten Schreiben an den Berner Regierungsrat hat die Kommission ausserdem empfohlen, die Haftbedingungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft für sämtliche Einrichtungen im Kanton Bern in einem generell-abstrakten Erlass hinreichend klar zu regeln.

Letzte Änderung 19.07.2012

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