NKVF veröffentlicht ihren Bericht über den Besuch der Gefängnisse im Tessin

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren Bericht über ihren Besuch vom 21. bis 23. November 2011 in der Strafvollzugsanstalt La Stampa und im Untersuchungsgefängnis La Farera. Die Kommission betonte die gute Zusammenarbeit mit den Tessiner Behörden, lobt aber insbesondere deren Bereitschaft Verbesserungen anzubringen. Als problematisch bezeichnete die Kommission die mangelnden Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Untersuchungshaft. Ausserdem kritisierte sie das aus ihrer Sicht unklare Verfahren beim Verhängen von Disziplinarmassnahmen und regte die Verstärkung des Gesundheitsdienstes durch den Einsatz von medizinisch qualifiziertem Fachpersonal an.

Moderne Haftbedingungen ohne Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Kommission konnte während ihres Besuches die Vorzüge der modernen Infrastruktur im Untersuchungsgefängnis La Farera zur Kenntnis nehmen. Hingegen stellte sie fest, dass den Insassen keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und diese folglich 23 Stunden am Tag in ihren Zellen verbringen. Nach Aussage vieler Insassen wirke sich dies abträglich auf ihre psychische Gesundheit aus. Die Kommission ist der Ansicht, dass insbesondere für Insassen, die während Monaten inhaftiert sind, mehr Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten. Die Kommission hofft, dass die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten Bestandteil des neuen Konzepts betreffend den geplanten Umbau von La Stampa sein wird.

Unklares Verfahren beim Verhängen von Disziplinarmassnahmen

Die Kommission stellte anlässlich ihres Besuches fest, dass die Anweisungen betreffend das Verhängen von Disziplinarmassnahmen nicht formell geregelt waren, mit der Konsequenz, dass einige Insassen sich unverhältnismässig lange in strikter Einzelhaft befanden. Die Kommission begrüsst deshalb die durch die Anstaltsleitung zwischenzeitlich getroffenen Massnahmen, welche das Verfahren formalisiert und die Erarbeitung eines Reglements ermöglicht haben.

Mehr medizinisches Fachpersonal im Gesundheitsdienst

Die Praxis, wonach der Gesundheitsdienst vorwiegend von speziell hierfür geschultem Strafvollzugspersonal geführt wird, welches jedoch nicht über das notwendige medizinische Fachwissen verfügt, erstaunte die Kommission. Sie regte deshalb an, das medizinische Fachwissen im Gesundheitsdienst durch entsprechende Weiterbildungen zu verstärken. Auch empfiehlt sie die Einbindung des Gesundheitsdienstes in das kantonale Spitalnetz. Sie begrüsst die kürzlich vom Tessiner Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur Schaffung eines einheitlichen somatischen und psychiatrischen Gesundheitsdienstes, welcher dem öffentlichen Netz des Regionalkrankenhauses angeschlossen sein soll.

Schliesslich begrüsst die Kommission, das seit ihrem Besuch in mehrere Sprachen übersetzte Anstaltsreglement und die damit einhergehende Verpflichtung für das Personal sicherzustellen, dass dieses jedem Neuankömmling ausgehändigt wird.

Dokumente

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Letzte Änderung 30.08.2012

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