Klare Strukturen mit infrastrukturellen Defiziten
Die Kommission traf während ihres Besuches eine gut strukturierte Strafanstalt mit klaren Abläufen und hohem Qualitätsbewusstsein an, welches sich in der hohen Regelungsdichte widerspiegelt. Die Strafanstalt der JVA Lenzburg besteht aus dem ursprünglichen panoptischen Gebäude mit fünf Flügeln, in welchem die Kommission allerdings auf infrastrukturelle Defizite hingewiesen hat. Sie empfahl den Behörden deshalb bauliche Massnahmen zügig an die Hand zu nehmen und begrüsst vorbehaltlos die bereits vom Regierungsrat für 2013 vorgesehenen Sanierungsarbeiten.
Hervorragende Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
Besonders hervorzuheben gilt es aus Sicht der Kommission die Vielfalt der Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten unter der Führung von professionellen Werkmeistern. Die Delegation war von den insgesamt 17 anstaltseigenen Gewerben (Schreinerei, mechanische Werkstätten, Industriemontage, Korberei, Druckerei, Malerei, Küche, Wäscherei, Gärtnerei, Landwirtschaft u.a.) sowie von der Qualität der hergestellten Produkte äusserst beeindruckt.
Zu restriktive Telefonpraxis
Hingegen ist die wöchentliche Zeit für sogenannte Beziehungstelefonate nach Ansicht der Kommission zu knapp bemessen. Insbesondere erachtet sie die Tatsache, dass Telefonate drei Tage im Voraus auf schriftlichem Weg angemeldet werden müssen, namentlich für langfristig inhaftierte Insassen für übermässig einschränkend. Die Kommission empfahl deshalb, die vergleichsweise restriktive Praxis bezüglich Telefongespräche zu lockern und den Insassen mindestens zweimal pro Woche während 15 Minuten möglichst uneingeschränkten Zugang zum Telefon zu gewähren.
Einführung von zweistufigen Körperdurchsuchungen
Anlässlich ihres Besuches stellte die Kommission ausserdem fest, dass die Praxis der visuellen Kontrolle der Anuszone in der JVA Lenzburg systematische Anwendung findet. Die Kommission erachtet diese Kontrolle als keine zielführende Massnahme und empfahl deshalb die Einführung von zweistufigen Körperdurchsuchungen, welche die Würde des Betroffenen besser wahren.
Letzte Änderung 20.09.2012