Folterprävention – zweiter Tätigkeitsbericht der NKVF

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren zweiten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Sie zieht darin eine generell positive Bilanz zu den materiellen Haftbedingungen in der Schweiz. Im Verlauf des letzten Jahres hat die Kommission ihr Augenmerk auf die ausländerrechtliche Administrativhaft gelegt. Ihr Fazit ist eindeutig: Die Haftbedingungen für diese Häftlingskategorie sind in der Regel zu restriktiv. Des Weiteren hat die Kommission ihre Kontakte mit den Behörden des Bundes und der Kantone ausgebaut.

Die NKVF hat im Jahr 2011 fünfzehn Haftanstalten besucht und eine generell positive Bilanz gezogen. Sie hat namentlich hervorgehoben, dass die materiellen Haftbedingungen in der Regel gut sind und das Strafvollzugspersonal sehr qualifiziert ist. Sie hat aber auch verschiedene Lücken festgestellt, insbesondere in Bezug auf die Information der Insassen, die aus Sicht der Kommission häufig unzureichend ist.

Die Kommission stellte des Weiteren fest, dass die Strafvollzugspläne teils Lücken aufweisen und ihren vor allem im Gesetz festgeschriebenen Zweck somit nicht erfüllen können. Die Kommission beabsichtigt, den Austausch mit den Behörden über die gegenwärtigen Haftbedingungen weiter fortzusetzen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, als das heute die meisten Anstalten verschiedene Kategorien von Häftlingen beherbergen, deren Rechte und Bedürfnisse bisweilen sehr unterschiedlich sind.

Zu restriktive Administrativhaft

In den meisten besuchten Anstalten, in denen auch ausländerrechtlich inhaftierte Personen untergebracht sind, waren die Haftbedingungen zu restriktiv und vermochten den bundesgerichtlichen Voraussetzungen nicht zu genügen. Die Kommission bezeichnete die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit dieser Personen deshalb als unverhältnismässig. Deren Haftregime müsste bedeutend lockerer ausfallen als jenes der Personen im Strafvollzug. Aus Sicht der NKVF müsste sich dies insbesondere in einem erweiterten Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und sportlichen Aktivitäten äussern.

Konstruktiver Dialog mit den nationalen und europäischen Partnern

Die NKVF hat ihr zweites Tätigkeitsjahr auch dazu genutzt, ihren Auftrag bekannt zu machen und ihre Kontakte mit den Bundes- und Kantonsbehörden, ihren wichtigsten Partnern, auszubauen. Sie hat ausserdem Vertreter der Zivilgesellschaft getroffen, um den Informationsaustausch mit ihnen zu fördern. Schliesslich war sie bestrebt, ihre Beziehungen mit anderen Nationalen Präventionsmechanismen in Europa zu vertiefen. In diesem Zusammenhang hat sie an mehreren Treffen teilgenommen, wo wesentliche Fragen im Bereich des Freiheitsentzugs behandelt wurden.

Letzte Änderung 11.10.2012

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