NKVF veröffentlicht ihren Bericht zu den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes (EVZ)

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren Bericht über ihre Besuche zwischen März 2011 und März 2012 in den vier grössten EVZ der Schweiz (Kreuzlingen, Chiasso, Vallorbe und Basel). Insgesamt erhielt sie einen positiven Gesamteindruck und stufte die Infrastruktur bei kurzer Aufenthaltsdauer als zumutbar ein. Besorgt zeigte sich die Kommission hingegen über die Bedingungen im Transitzentrum des Flughafens Genf. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht der Kommission zudem bei der Schaffung von schweizweit geltenden Standards im Betreuungsbereich sowie bei der Förderung von Beschäftigungsangeboten.

Unterschiedliche Infrastruktur

Die Kommission traf während ihres Besuches teilweise sehr unterschiedliche infrastrukturelle Bedingungen und Führungssituationen an. Sie schätzte die vereinzelt zum Einsatz kommenden Zivilschutzanlagen als zumutbar ein, sofern sie als Notlösung eingesetzt werden. Für längere Aufenthalte sind diese aufgrund der oft schlechten Luftqualität jedoch ungeeignet. Die Kommission nimmt deshalb mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass in verschiedenen EVZ, insbesondere Basel und Chiasso ab 2013 bauliche Anpassungen geplant sind.

Keine kindsgerechte Infrastruktur im Flughafen Genf

Besonders besorgt zeigte sich die Kommission hingegen über das in Augenschein genommene Transitzentrum am Flughafen Genf, wo sie eine Frau und ein Kind angetroffen hat. Aufgrund der sehr beschränkten Bewegungsmöglichkeiten kommt das Transitzentrum einem Gefängnis gleich und ist deshalb für den längeren Aufenthalt von Familien ungeeignet. Die Kommission legt den Behörden nahe Familien mit Kindern jeweils ins EVZ Vallorbe zu verlegen oder aber dafür besorgt zu sein, dass Kinder tagsüber einen Kindergarten oder eine Schule besuchen können.

Unterschiedliche Standards im Betreuungsbereich

Die Kommission traf teilweise sehr unterschiedliche Standards bezüglich Betreuung, Einhaltung der Hausordnung, Hygiene und Sauberkeit an und dies obwohl die Federführung hierfür dem Unternehmen ORS Services obliegt. Auch stellte sie fest, dass auf die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern unterschiedlich eingegangen wird. In einigen EVZ werden Familien getrennt untergebracht, Babynahrung ist nicht überall gleich vorhanden. Die Kommission regt deshalb eine schweizweite Harmonisierung der Standards an.

Unklare Kompetenzregelungen beim Verhängen von Sanktionen

Die Kommission vermisste hingegen in allen EVZ eine statistische Erfassung der verhängten Sanktionen sowie klare Regelungen bezüglich deren Verhängens. Sie regte deshalb eine Überprüfung der Kompetenzen in diesem Bereich an und begrüsst die vom Bundesamt für Migration bereits in die Wege geleiteten Massnahmen.

Förderung von Beschäftigungsangeboten

Die Kommission stellte mit Zufriedenheit fest, dass den gesuchstellenden Personen in einigen EVZ ein Beschäftigungsangebot zur Verfügung steht. In Chiasso und Vallorbe haben die gesuchstellenden Personen sogar die Möglichkeit sich an gemeinnützigen Arbeiten zu beteiligen, was die Kommission vorbehaltslos begrüsst. Sie empfiehlt den Behörden deshalb diese Angebote weiter zu fördern.

Dokumente

Letzte Änderung 23.11.2012

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