NKVF veröffentlicht ihren Bericht über den Besuch der Konkordatseinrichtung für Administrativhaft Frambois

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren Bericht über den Besuch vom 14. Juni 2012 in der Konkordatseinrichtung für Administrativhaft Frambois. Die Kommission bezeichnet die Anstalt als mustergültiges Beispiel für die Administrativhaft von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Sie ist hingegen der Ansicht, dass die Anstalt gewisse interne Verfahren formalisieren sollte, namentlich durch die Einführung eines Registers für die Benutzung der Sicherheitszelle.

Mustergültiges Beispiel

Gemäss der Kommission waren die Bedingungen der Administrativhaft von Ausländerinnen und Ausländern in der Anstalt in mehrerer Hinsicht mustergültig, denn das Haftregime erlaubt den Häftlingen grösstmögliche Freiheiten. Die Inhaftierten können sich dementsprechend den ganzen Tag frei in der Haftanstalt bewegen, sie können in einem Gemeinschaftsraum ihre eigenen Speisen zubereiten und haben freien Zugang zum Telefon. Aus Sicht der Kommission entspricht das Haftregime in Frambois auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts am besten dem nicht strafrechtlichen Charakter der ausländerrechtlichen Administrativhaft.

Formelle Grundlagen konsolidieren

Die Kommission stellte hingegen fest, dass in der Anstalt vieles in mündlicher Absprache festgehalten wird. Dies hat zur Folge, dass keine genauen schriftlichen Verfahren bestehen. Der Kommission fiel insbesondere auf, dass im Disziplinarstrafregister nichts eingetragen war. Dementsprechend empfahl sie, ein Register für die Benutzung der Sicherheitszelle einzuführen, in dem aufgeführt wird, wer wie lange und aus welchem Grund unter Zellenarrest stand.

Ärztliche Untersuchung innert 48 Stunden

Die Kommission empfahl des Weiteren, dafür zu sorgen, dass die Häftlinge vom medizinischen Dienst spätestens innert 48 Stunden nach Eintritt untersucht werden. Ebenso regte sie an, die Räumlichkeiten des medizinischen Dienstes zu erweitern. Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in Kürze angemessene Räumlichkeiten eingerichtet werden.

Dokumente

Letzte Änderung 24.01.2013

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