NKVF veröffentlicht ihren Bericht über den Besuch im Gefängnis Champ-Dollon

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren Bericht über den Besuch im Gefängnis Champ-Dollon vom 19. bis 21. Juni 2012. Die Kommission zeigt sich im Bericht sehr besorgt über das Problem der Überbelegung der Anstalt und begrüsst deshalb vorbehaltlos den Beschluss des Regierungsrats, deren Aufnahmekapazität bis 2017 zu verdoppeln. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass in der Zwischenzeit dringliche Massnahmen zur Verbesserung der als ungenügend eingestuften materiellen Haftbedingungen getroffen werden müssen. Im Übrigen würdigt die Kommission in ihrem Bericht das grosse Engagement des Personals und der Anstaltsleitung. Sie hat ausserdem empfohlen der Situation von weiblichen Inhaftierten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die Wartefristen für den Zugang zu medizinischer Betreuung zu verkürzen und zusätzliche Arbeitsplätze für die Insassen zu schaffen.

Materielle Haftbedingungen ganz klar ungenügend

Die Kommission zeigte sich sehr besorgt über die seit Jahren anhaltende chronische Überbelegung der Anstalt. Anlässlich ihres Besuches befanden sich insgesamt 671 Häftlinge einschliesslich 24 Frauen in der Anstalt, die offiziell eine Aufnahmekapazität von 376 Plätzen hat. Unter diesen Umständen muss die vom Regierungsrat im November 2012 bewilligte neue Planung, wonach die Haftplätze bis 2017 von gegenwärtig 561 auf 1019 verdoppelt werden sollen, zweifellos als Schritt in die richtige Richtung begrüsst werden.
Dessen ungeachtet, und bis die neuen Pläne umgesetzt sind, ist die Kommission der Meinung, dass die materiellen Haftbedingungen derzeit ungenügend sind. Sie bemängelte namentlich die bei ihrem Besuch verunreinigt vorgefundenen Gänge, Spazierhöfe und Duschen und bezeichnete die hygienischen Bedingungen in der Küche als ungenügend. Sie empfahl der Anstaltsleitung, die Arbeiten zur Behebung dieser Probleme zügig anzugehen. Die Kommission stellte auch mit Erstaunen fest, dass in der Anstalt nur eine einzige Telefonkabine zur Verfügung steht, und hat deshalb empfohlen, mehrere Geräte zu installieren.

Trennung von Frauen und Männern

Die Kommission stellte fest, dass sich einige Frauen in derselben Abteilung befanden wie Männer, die einem Hochsicherheitsregime unterstehen. Aus Sicht der Kommission sollten Frauen grundsätzlich von Männern getrennt werden, damit sie nicht den Blicken und Bemerkungen der Männer ausgesetzt sind. Dies ist insbesondere während des täglichen Spaziergangs im grossen Spazierhof der Fall. Die Kommission hat auch hier der Anstaltsleitung empfohlen, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Sie nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass eine Verbesserung in diesem Bereich aufgrund der baulichen Einschränkungen zurzeit nicht möglich ist.

Zu lange Wartefristen

Viele Inhaftierte beschwerten sich bei der Kommission über die zu langen Wartefristen für den Zugang zu medizinischer Versorgung, insbesondere aber auch zu zahnärztlichen Behandlungen. Auch für eine Beratung durch den Sozialdienst oder die Zuteilung eines Arbeitsplatzes innerhalb der Anstalt wurden Wartefristen von mehreren Monaten beobachtet. Die Kommission empfiehlt zur Lösung dieser Probleme unter anderem, die Zeitfenster des Gesundheitsdienstes zu verlängern, den Personalbestand des Sozialdienstes zu erhöhen und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie schlägt insbesondere vor, ein Reinigungsteam für die gesamte Anstalt zu bilden, um gleichzeitig die Probleme bezüglich Sauberkeit zu beheben.

Die Inhaftierten besser informieren

In den Gesprächen hat die Kommission zudem erfahren, dass die Inhaftierten beim Eintritt in die Anstalt zuwenig Informationen erhalten. Nebst dem bestehenden Gefängnisreglement, gibt es keine Hausordnung, welche den Inhaftierten die in der Anstalt geltenden Regeln konkretisiert und genau erläutert. Das Gefängnisreglement liegt zudem nur auf Französisch vor, obwohl in der Anstalt Personen verschiedener Nationen untergebracht sind. Die Kommission hat der Anstaltsleitung deshalb empfohlen, das Gefängnisreglement in einer Hausordnung zu konkretisieren und diese in die gängigsten Sprachen zu übersetzen.

Dokumente

Diese Dokumente stehen nur auf Französisch zur Verfügung.

Letzte Änderung 14.02.2013

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