Neue Therapieabteilung als geeignet eingestuft
Die Kommission zeigte sich vom fundierten und differenzierten Konzept der neu eingerichteten Therapieabteilung in den Anstalten Thorberg überzeugt. Aus Sicht der Kommission stellt diese eine geeignete Lösung dar, um Insassen im Massnahmenvollzug nach Art. 59 Abs. 3 StGB zu behandeln. Kritischer begutachtete die Kommission die Integrationsabteilung, in der physisch und psychisch angeschlagene Straftäter untergebracht sind. Sie hat der Anstaltsleitung deshalb empfohlen, das Konzept dieser Abteilung dahingehend anzupassen, um die Insassen vermehrt auf die Therapieabteilung vorzubereiten. Insbesondere regte sie eine individuellere Handhabung des Haftregimes für verwahrte Straftäter an.
Klare Regeln zur Nutzung der Überwachungszelle
Die Kommission stellte fest, dass die für schwere Agitationszustände konzipierte Überwachungszelle, bei der ein Insasse mittels Handschellen an zwei an der Wand fixierten Haken festgebunden werden kann, keiner klaren Regelung unterliegt und die Fälle nicht entsprechend dokumentiert waren. Sie hat deshalb dringend empfohlen, ein internes Reglement für die Nutzung der Überwachungszelle zu erlassen und ein Register für deren Dokumentation zu erstellen. Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass im Falle einer Fixierung eines Insassen ein Mitglied des medizinischen Dienstes anwesend sein sollte.
Vollzugspläne systematischer nutzen
Die Kommission überprüfte die Vollzugspläne mehrerer Insassen und stellte fest, dass diese zum Teil nicht vorhanden waren bzw. keine klaren Zielsetzungen enthielten. Die Kommission erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Vollzugsplan ein entscheidendes Instrument darstellt, um den Insassen mit Blick auf die Resozialisierung eine Entwicklungsrichtung vorzugeben. Sie empfiehlt deshalb dringend, das Instrument des Vollzugsplanes systematischer und im Hinblick auf die Vollzugsziele konkreter zu nutzen und begrüsst, dass entsprechende Bemühungen derzeit im Gang sind.
Besuche ohne Trennscheibe
Die Kommission nahm die zwei Sicherheitsabteilungen Sidi I und II in Augenschein. Insassen in diesen Abteilungen werden aus Gründen der Selbst- oder Fremdgefährdung getrennt von anderen geführt. Sie unterliegen deshalb strengeren Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Die Kommission traf grundsätzlich korrekte Verhältnisse an. Nichtsdestotrotz kritisierte sie die aus ihrer Sicht zu restriktive Besuchsregelung, wonach Besuche und Therapiegespräche nur mit Trennscheibe durchgeführt werden. Sie hat deshalb eine Lockerung dieser Praxis angeregt.
Letzte Änderung 14.06.2013