Die NKVF veröffentlicht ihren dritten Tätigkeitsbericht

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren dritten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Die Kommission beschäftigte sich im letzten Jahr vorwiegend mit der Umsetzung des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings. Seit Juli 2012 begleitete sie insgesamt 18 Sonderflüge der Vollzugsstufe IV und 24 polizeiliche Zuführungen. Daneben besuchte sie 10 Haftanstalten in der ganzen Schweiz und richtete dabei ein besonderes Augenmerk auf die Untersuchungshaft und einzelne Sicherheitsabteilungen in den grösseren Anstalten.

Im Berichtsjahr besuchte die NKVF insgesamt zehn Haftanstalten in neun Kantonen. In zwei Fällen handelte es sich um Follow-up- Besuche in der Absicht, die Umsetzung der im Rahmen des Erstbesuchs an die Behörden gerichteten Empfehlungen zu überprüfen. Die Kommission besuchte auch die vier grössten Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes in Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe, sowie das Transitzentrum am Flughafen Genf und die Zivilschutzunterkunft für Asylsuchende in Biasca.

Kommission zeigt sich besorgt über die Überbelegung

Die Kommission legte ein besonderes Augenmerk auf das Nebeneinander verschiedener Haftregime in derselben Anstalt und stellte erneut fest, dass dies sowohl für das Personal als auch für die Insassen eine oftmals mit grossen Spannungen verbundene Herausforderung darstellt. Verschärft wird dieses Problem zusätzlich, wenn die Anstalten überbelegt sind, wie dies in den Untersuchungsgefängnissen Champ-Dollon, Genf und Bois-Mermet, Lausanne der Fall war. Die Kommission zeigte sich beunruhigt über die stetig steigende Belegung und die dadurch resultierende drastische Verschlechterung der materiellen Haftbedingungen. Sie hat deshalb den Behörden in beiden westschweizer Kantonen nahegelegt, rasche Massnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entschärfen.

Besonderes Augenmerk auf Untersuchungshaft und Sicherheitsabteilungen

Die bereits 2011 gesammelten Erkenntnisse bezüglich der restriktiven Ausgestaltung der Untersuchungshaft bestätigten sich im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Anstaltsbesuche erneut. Auch die Überprüfung einzelner Sicherheitsabteilungen in den Anstalten Hindelbank, Lenzburg und Thorberg, insbesondere die konkrete Auslegung des Einzelhaftregimes, veranlassten die Kommission im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung, sich schwerpunktmässig mit diesen Themen zu beschäftigen.

Begleitung sämtlicher Sonderflüge seit Juli 2012

Die NKVF hat zur Umsetzung des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings im letzten Jahr einen Pool mit 12 Beobachterinnen und Beobachter eingerichtet. Diese begleiten seit Juli 2012 polizeiliche Zuführungen und sämtliche Sonderflüge der Vollzugsstufe IV. Im Rahmen eines institutionalisierten Fachdialogs erfolgt ein regelmässiger Austausch mit den Vollzugsbehörden über die im Rahmen der Flugbeobachtung gesammelten Erkenntnisse mit dem Ziel, rasche Verbesserungen zu erzielen. Auch die Schaffung eines Forums unter Einbezug von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vetretern und Vertreterinnen der zuständigen Behörden soll einen Beitrag zur stetigen Verbesserung der Rückführungspraxis in der Schweiz leisten.

Letzte Änderung 20.06.2013

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