NKVF veröffentlicht ihren Bericht über das Massnahmenzentrum Uitikon

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) vom 31. Januar und 1. Februar 2013. Das für die Behandlung junger Straftäter konzipierte Zentrum hinterliess bei der Kommission einen guten Eindruck. Insbesondere zeigte sich die Kommission von den konzeptionellen Grundlagen des Massnahmenvollzugs beeindruckt. Im Gegenzug äusserte die Kommission sich besorgt über den ausgeprägten Gefängnischarakter der kürzlich umgebauten geschlossenen Abteilung und übte Kritik an den von der Anstalt routinemässig durchgeführten körperlichen Durchsuchungen.

Konzept des Massnahmenvollzugs

Die Kommission zeigte sich vom fundierten und durchdachten Konzept des Massnahmenvollzugs sehr überzeugt. Während des gesamten Aufenthalts wird die Persönlichkeitsentwicklung des Insassen in Hinblick auf die Resozialisierung in der Gesellschaft stets gefördert. Dabei spielt die progressive Verantwortungsübergabe eine entscheidende Rolle. Die Förderung der sozialen Kompetenzen, die schulische und berufliche Ausbildung sowie die Deliktbearbeitung stehen ebenfalls im Mittelpunkt des Massnahmenvollzugs. Dabei wird auf eine individuelle, prozessorientierte Begleitung und Förderung des jungen Straftäters grössten Wert gelegt. Die Kommission hat jedoch mit Sorge festgestellt, dass dieses Konzept durch externe Faktoren, wie Verfügung der einweisenden Kantone oder das Fehlen von geeigneten Nachfolgeinstitutionen, gefährdet wird. Die dadurch verursachten überaus langen Wartezeiten und die Ungewissheit betreffend die Weiterführung der Massnahmen kann sich auf den Massnahmenverlauf äusserst negativ auswirken und bereits erreichte Ziele wieder zunichtemachen. Sie laufen somit dem Massnahmezweck entgegen.

Ausgeprägter Gefängnischarakter

Die Kommission stellte anlässlich des Besuches fest, dass die seit Jahren anhaltenden Umbauarbeiten dem Zentrum einen ausgeprägten Gefängnischarakter verliehen haben und zeigte sich über diese Entwicklung besorgt. Im Gespräch mit der Leitung des MZU wurde der Kommission mitgeteilt, dass der Gefängnischarakter des Zentrums aufgrund des öffentlichen Drucks sowie der Aufnahme von schwereren Straftätern im MZU bewusst verstärkt wurde. So wurde ein Sicherheitsdienst eingerichtet und das Areal sicherheitstechnisch dem Standard der Zürcher Gefängnisse angepasst.

Körperliche Durchsuchungen in zwei Phasen

Die Kommission kritisierte die Praxis des MZU im Bereich der körperlichen Durchsuchungen, wonach Insassen vor und nach jedem externen Besuch einer systematischen Leibesvisitation unterzogen werden. Die Kommission erachtet diese Praxis als übertrieben und empfiehlt routinemässig die Einführung einer körperlichen Kontrolle in zwei Phasen. Sie begrüsst hingegen, dass das als demütigend empfundene nach vorne Bücken zur Kontrolle der Anuszone dahingehend ersetzt wurde, dass Insassen in die Hocke gehen müssen.

Letzte Änderung 03.09.2013

Zum Seitenanfang

https://www.nkvf.admin.ch/content/nkvf/de/home/publikationen/newsarchiv/2013/2013-09-03.html