NKVF veröffentlicht ihren Bericht über das Massnahmenzentrum Bitzi

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Massnahmenzentrum Bitzi (MZB) vom 4. und 5. Februar 2013. Die Kommission zeigt sich vom spezifischen Angebot des milieutherapeutisch orientierten Massnahmenvollzugs beeindruckt. Das konzeptionell ausgereifte Modell zur Therapierung von Straftätern im Massnahmenvollzug, welches nebst der forensischen Therapie die soziale und berufliche Integration fördert, stellt nach Ansicht der Kommission ein für den Massnahmenvollzug gesamtschweizerisch vorbildliches Modell dar. Als schwierig bezeichnet die Kommission die Haftbedingungen in der geschlossenen Abteilung.

Konzept des Massnahmenvollzugs

Der auf einem 4-Säulen Konzept aufbauende milieutherapeutische Ansatz soll die gesellschaftliche Reintegration der Insassen durch das gelebte Normalitätsprinzip fördern. Beim Arbeiten und Verrichten von gängigen Alltagsarbeiten sollen Insassen primär lernen, angemessene Beziehungen zu anderen Mitinsassen und den Mitarbeitenden des MZBs aufzubauen und ihren Alltag entsprechend zu strukturieren. Das im geschützten Rahmen des MZBs stufenweise und durch sorgfältig abgewogene Vollzugslockerungen erprobte Massnahmenkonzept trägt auch dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft Rechnung. Die Kommission erachtet dieses 4-Säulen Konzept als ein für den Massnahmenvollzug vorbildliches Modell. Die Kommission bedauert, dass die Anzahl solcher Plätze im Massnahmenvollzug derzeit nur einer beschränkten Minderheit von Tätern im Massnahmenvollzug zur Verfügung steht.

Ungenügende bauliche Voraussetzungen für die geschlossene Abteilung

Als kritisch stuft die Kommission hingegen die Haftbedingungen in der geschlossenen Abteilung des MZBs ein. Diese ursprünglich nur für Aufenthalte bis maximal sechs Monaten konzipierte Abteilung ist aus Sicht der Kommission für einen längeren Vollzug ungeeignet. Als problematisch bezeichnet die Delegation insbesondere die Tatsache, dass die Insassen sich von Montag bis Freitag nur täglich 30 Minuten auf dem Sportaussenplatz bewegen dürfen und ihnen sonst lediglich ein halboffener, überdeckter Balkon aus Beton im Sinne eines Spazierhofes zur Verfügung steht. Die Kommission traf während des Besuches Personen an, die sich seit mehr als 20 Monaten in der geschlossenen Abteilung aufhielten und hat der Leitung des MZB deshalb nahe gelegt, das Haftregime der geschlossenen Abteilung den Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen. Die Kommission begrüsst deshalb entsprechende Pläne der Leitung des MZB, durch bauliche Anpassungen eine geeignete Lösung zu finden.

Letzte Änderung 26.09.2013

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