NKVF veröffentlicht ihren Bericht über die Untersuchungsgefängnisse Sion und Martigny

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch in den Untersuchungsgefängnissen von Sion und Martigny vom 27. bis 29. November 2012. Die Kommission traf grundsätzlich korrekte Verhältnisse und geregelte Abläufe an. Hingegen stufte sie das Haftregime der Untersuchungshaft, welches analog auch auf Personen im Strafvollzug und Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft Anwendung findet als zu einschränkend ein. Besonders besorgt zeigte sich die Kommission allerdings über die Personalknappheit in beiden Gefängnissen.

Haftregime als zu einschränkend eingestuft

Das Haftregime in den Untersuchungsgefängnissen von Sion und Martigny wird von der Kommission als zu einschränkend eingestuft. Mit Ausnahme des einstündigen Spaziergangs verbringen inhaftierte Personen aller Kategorien in der Regel 23 Stunden pro Tag in ihren Zellen. Während den inhaftierten Personen in Sion wenigstens ein knappes Beschäftigungsangebot zur Verfügung steht, haben inhaftierte Personen in Martigny keinen Zugang zu Beschäftigungs- oder Sportmöglichkeiten. Als besonders problematisch stufte die Kommission die Vermischung der einzelnen Haftregime ein, namentlich weil die restriktiven Haftbedingungen in Bezug auf die Bewegungsfreiheit und die Kontakte mit der Aussenwelt auch für Personen im Strafvollzug und Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft gelten. Insbesondere für letztere Kategorie von inhaftierten Personen, bei denen die Haft keinen strafrechtlichen Charakter annimmt, werden die Rechte in unzulässiger Weise eingeschränkt. Die Kommission hat der Anstaltsleitung deshalb nahegelegt, in beiden Gefängnissen die langen Einschlusszeiten durch ein zusätzliches Beschäftigungs- und Sportangebot zu reduzieren.

Ausländerrechtliche Administrativhaft in Martigny unzumutbar

Kritisch äusserte sich die Kommission bezüglich der gegenwärtigen Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Administrativhaft in Martigny, welche nach Ansicht der Kommission sämtlichen gesetzlichen Anforderungen und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zuwiderläuft. Die Kommission bezeichnete diese folglich als nicht zumutbar und empfiehlt den Behörden und der Anstaltsleitung dringend, die Schaffung einer eigenständigen Abteilung zu prüfen oder die ausländerrechtlich Inhaftierten an einem geeigneten Ort unterzubringen, wo ihnen ein freieres Haftregime gewährt werden kann.

Personalknappheit besorgniserregend

Die Kommission stellte anlässlich des Besuches fest, dass das Gefängnispersonal im Vergleich zu anderen Anstalten bedeutend unterdotiert ist. Bei einem Verhältnis zwischen Personal und inhaftierten Personen von 1:4 müssen die Arbeitsbedingungen für das Personal als schwierig bezeichnet werden. Diese wirken sich sodann auch abträglich auf die Betreuung der inhaftierten Personen aus, da die Kapazitäten des Personals nicht ausreichen, um den inhaftierten Personen mehr Bewegungsmöglichkeiten einzuräumen. Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung sollte diesem Umstand deshalb besonders Rechnung getragen werden.

Dokumente

Letzte Änderung 03.10.2013

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