Veraltete Infrastruktur führt zu erheblichen Einschränkungen
Nach Ansicht der Kommission wird die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aufgrund der veralteten Infrastruktur und der engen Platzverhältnisse erheblich erschwert und wirkt sich zudem einschränkend auf die Bewegungsfreiheit der inhaftierten Personen aus. Die Kommission hat dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen deshalb empfohlen, den Neubau des Sicherheitszentrums voranzutreiben. Als unzumutbar bezeichnete die Kommission insbesondere die Unterbringung einer inhaftierten Person in einer knapp 7m2 grossen Zelle während acht Monaten. Sie hat den Behörden deshalb nahegelegt, diese Zelle nur für kurze Aufenthalte einzusetzen und nahm zwischenzeitlich mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass ihre Empfehlung bereits umgesetzt wurde.
Haftregime als zu einschränkend eingestuft
Das Haftregime im Kantonsgefängnis Schaffhausen wird nach Ansicht der Kommission als zu einschränkend eingestuft. Mit Ausnahme des einstündigen Spaziergangs verbringen inhaftierte Personen aller Kategorien in der Regel 23 Stunden am Tag in ihren Zellen. Das Gefängnis verfügt nur über insgesamt 10 Arbeitsplätze und der Freizeitraum steht den inhaftierten Personen jeweils nur samstags während zwei Stunden zur Verfügung. Diese erheblichen Einschränkungen sind insbesondere für Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft, deren Inhaftierung keinen strafrechtlichen Charakter aufweist, nicht zumutbar und erfüllen die Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht. Die Kommission hat den Behörden deshalb nahegelegt, die langen Einschlusszeiten durch ein situativ angepasstes Angebot an Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu reduzieren und die Möglichkeiten zu prüfen, für ausländerrechtlich Inhaftierte eine eigenständige Abteilung zu schaffen, die ein freieres Haftregime zulassen würde.
Keine geeignete Lösung für die Unterbringung von Frauen
Die Kommission zeigte sich überrascht, dass weibliche Insassen von anderen Gefangenen nicht räumlich getrennt werden. Im Gespräch mit einer Insassin stellte sich heraus, dass diese aufgrund des Trennungsgebots den ganzen Tag alleine in ihrer Zelle verbringen muss, ohne die Möglichkeit zu arbeiten, noch soziale Kontakte zu pflegen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die bestehende Infrastruktur keine geeignete Lösung für die Unterbringung von Frauen darstellt und empfiehlt deshalb eine ausserkantonale Unterbringung, wenn die Inhaftierung eine Woche übersteigt.
Letzte Änderung 04.10.2013