NKVF veröffentlicht ihren Bericht über die Strafvollzugsanstalten von Orbe

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch in den Strafvollzugsanstalten von Orbe (Etablissements de la Plaine de l’Orbe, EPO) vom 1. bis 3. Mai 2013. Im Allgemeinen hinterliessen die EPO bei der Kommission sowohl in Bezug auf die materiellen Haftbedingungen als auch auf das breite und originelle Berufs- und Beschäftigungsprogramm einen guten Eindruck. Die Kommission begrüsst die Fortschritte bei der Verbesserung der materiellen Bedingungen in der Hochsicherheitsabteilung. Kritischer begutachtete die Kommission die Therapierung der Personen, die therapeutischen Massnahmen nach Artikel 59 Absatz 3 StGB unterliegen.

Materielle Haftbedingungen und Haftregime hervorragend

Die Kommission bezeichnete die materiellen Haftbedingungen in den EPO als hervorragend. Auch das Haftregime in der Anstalt erachtete sie als zufriedenstellend. Mit dem Haftregime wird das Ziel verfolgt, den Insassen die Verantwortung für alltägliche Aufgaben wie Wäschewaschen und Reinigung zu übertragen und ihnen andererseits eine maximale Bewegungsfreiheit zu lassen. Die relative Flexibilität des Regimes, insbesondere der tägliche Zugang zu einem breiten Sport- und Beschäftigungsangebot, fördert die Freiheit zusätzlich. Besonders positiv hervorzuheben sind die Fortschritte im Bereich der materiellen Haftbedingungen in der Hochsicherheitsabteilung, namentlich die Einrichtung eines Fitnessraums und eines Werkateliers.

Therapierung ungenügend

Kritischer beurteilte die Kommission die Therapierung der Personen, die therapeutischen Massnahmen nach Artikel 59 Absatz 3 StGB unterliegen. Im Gegensatz zu anderen Strafanstalten in der Deutschschweiz, in denen Personen im Massnahmenvollzug aufgenommen werden, ist die therapeutische, insbesondere die sozialtherapeutische Betreuung in den EPO klar ungenügend und erhöht die Chancen auf eine Reintegration dieser Personen nicht. Aus Sicht der Kommission führt dies zu einem Teufelskreis: Die psychischen Störungen der betroffenen Insassen werden durch die mangelnde Therapierung noch zusätzlich verstärkt, sodass die Vollzugsbehörden in der Folge die therapeutische Massnahme zum Schutz der Bevölkerung verlängert werden muss. Die Kommission hat den konkordatlichen Behörden demnach empfohlen, für die angemessene Therapierung der Insassen mit psychischen Problemen zu sorgen. Sie begrüsst die Stellungnahme des Waadtländer Staatsrats, wonach ein Projekt für ein Behandlungszentrum am Standort der Strafanstalten von Orbe demnächst eingehend geprüft wird.

Dokumente

(Diese Dokumente stehen auf Deutsch nicht zur Verfügung)

Letzte Änderung 10.12.2013

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