NKVF veröffentlicht ihren Bericht über die interkantonale Strafanstalt Bostadel

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch in der interkantonalen Strafanstalt Bostadel vom 6. und 7. Mai 2013. Die Kommission bezeichnete die Strafanstalt als insgesamt gut geführt. Als besonders positiv erachtet die Kommission die grosszügigen Platzverhältnisse und die Beschäftigungsmöglichkeiten. Hingegen zeigte sie sich überrascht, dass keine berufliche Ausbildung ermöglicht wird. Einige Mängel stellte die Kommission auch in Bezug auf die Einweisung in die Sicherheitsabteilung fest. Sie begrüsst in diesem Zusammenhang vorbehaltlos den Erlass eines neuen Betriebskonzeptes.

Grosszügige Platzverhältnisse

Die materiellen Haftbedingungen in der Strafanstalt Bostadel sind grosszügig ausgestaltet. Die Anstalt verfügt über zahlreiche Freizeit‐ und Beschäftigungsräume und einen grossen Aussensportplatz. Die Einzelzellen erfüllen zwar die Richtlinien in Bezug auf die aktuellen Bauvorgaben des Bundes nicht. Dieser Zustand wird aber durch kurze Zelleneinschlusszeiten weitgehend kompensiert.

Keine berufliche Ausbildung möglich

Die Anstalt beschäftigt sieben eigene Arbeits- und drei Dienstleistungsbetriebe und kann auf diese Weise alle Insassen Vollzeit beschäftigen. Dagegen stellte die Delegation fest, dass den inhaftierten Personen derzeit keine Möglichkeit geboten wird, eine Berufs‐ oder Attestlehre zu absolvieren. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine berufliche Ausbildung ein entscheidender Faktor für die Resozialisierung darstellt und hat deshalb der Anstaltsleitung empfohlen, in diesem Bereich entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.

Mängel im Bereich der Sicherheitsabteilung

Die Delegation richtete anlässlich des Besuches ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheitsabteilung und überprüfte insbesondere die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grundsätze. Dabei stellte sie fest, dass die Einweisung durch die kantonale Einweisungsbehörde ohne Anhörung direkt verfügt wird. Nach Auffassung der Kommission sollte dem Insassen vor jeder Einweisung in die Sicherheitsabteilung das rechtliche Gehör gewährt und eine Kopie der Verfügung ausgehändigt werden. Schliesslich sollte die Notwendigkeit des Aufenthaltes systematisch und regelmässig überprüft und Besuche ohne Trennscheibe ermöglicht werden. Die Kommission begrüsst die Bereitschaft der Anstaltsleitung, diese Mängel sofort anzugehen und die Empfehlungen der Kommission im Rahmen des neuen Betriebskonzepts der Sicherheitsabteilung entsprechend aufzunehmen.

Letzte Änderung 17.12.2013

Zum Seitenanfang

Kontakt

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Sandra Imhof
Taubenstrasse 16
3003 Bern
F +41 58 464 26 55
M +41 58 465 16 20
Mobile2 +41 79 573 40 78
Mobile3 +41 58 465 14 17
Geschäftsführerin

Kontaktinformationen drucken

https://www.nkvf.admin.ch/content/nkvf/de/home/publikationen/newsarchiv/2013/2013-12-17.html