NKVF veröffentlicht ihren Bericht über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg vom 4. Juni 2013. Die Anstalt hinterliess bei der Kommission grundsätzlich einen guten Eindruck. Nichtsdestotrotz ortete die Kommission Handlungsbedarf bei den kantonalen gesetzlichen Grundlagen, namentlich bei den als zu restriktiv bezeichneten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, sowie beim Disziplinarwesen. Indessen stellt die Kommission mit Zufriedenheit fest, dass ein wesentlicher Teil ihrer Empfehlungen zwischenzeitlich umgesetzt wurde.

Grundrechtliche Lücken bei den kantonalen gesetzlichen Grundlagen

Bei der Überprüfung der kantonalen gesetzlichen Grundlagen stellte die Kommission fest, dass der vom Bundesgericht als Grundrecht anerkannte Anspruch auf einen täglichen einstündigen Spaziergang nicht sichergestellt ist und hat der Anstaltsleitung eine dringende Korrektur empfohlen. Die Kommission begrüsst deshalb die im Oktober 2013 erlassene Weisung, wonach diesem Anspruch ab sofort Rechnung getragen werden soll. Dennoch sollte nach Ansicht der Kommission auch die kantonale Rechtsgrundlage dahingehend angepasst werden.

Disziplinarwesen

Im Bereich des Disziplinarwesens besteht nach Ansicht der Kommission ebenfalls gesetzlicher Handlungsbedarf. Namentlich empfiehlt die Kommission standardgemäss, den Arrest bei Erwachsenen auf 14 Tage zu beschränken. Auch erachtet sie als problematisch, dass das Simulieren von Krankheiten disziplinarisch geahndet werden kann und empfiehlt die entsprechende Ziffer in der kantonalen Verordnung zu streichen.

Für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft ungeeignet

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bewegungsmöglichkeiten der Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung übermässigen Einschränkungen unterliegen und die Anstalt für den Vollzug dieser Haftform ungeeignet ist. Sie hat der Anstaltsleitung deshalb empfohlen, so rasch als möglich Massnahmen zur Gestaltung eines freieren Haftregimes einzuleiten, namentlich durch eine Erweiterung der Zellenöffnungszeiten über Mittag. Schliesslich begrüsst die Kommission das Vorhaben des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz eine auf die speziellen Bedürfnisse dieser Haftform ausgerichtete Anstalt zu schaffen.

Letzte Änderung 04.03.2014

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