NKVF veröffentlicht ihren Bericht über den Besuch im Massnahmezentrum St. Johannsen

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Massnahmezentrum St. Johannsen vom 4. und 5. September 2013. Das Zentrum hinterliess bei der Kommission einen guten Eindruck. Beeindruckt war die Kommission vom institutionellen Grundgedanken, den Massnahmenvollzug so offen wie möglich zu gestalten mit dem Ziel die Resozialisierung zu fördern. Einzig im Bereich des Disziplinarwesens stellte die Kommission einigen Handlungsbedarf fest und empfiehlt den kantonalen Behörden, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene. In diesem Zusammenhang ist die geplante Prüfung der Harmonisierung des Sanktionierungs-Prozesses vorbehaltlos zu begrüssen.

Soziale Reintegration gefördert

Der vom Massnahmezentrum St. Johannsen umgesetzte therapeutische Ansatz, wonach die soziale Reintegration von Massnahmetätern durch einen möglichst offenen Vollzug innerhalb der Anstalt gefördert werden soll, trägt dem Resozialierungsgedanken nach Ansicht der Kommission vollständig Rechnung. In Anbetracht der gegenwärtigen Verschärfungen im Sicherheitsbereich ist indes darauf zu achten, dass die therapeutischen Fortschritte auch im Rahmen entsprechender Vollzugslockerungen weiterhin verantwortungsvoll erprobt werden können.

Anpassungen im Disziplinarwesen

Die Kommission richtete anlässlich ihres Besuches ein besonderes Augenmerk auf das Disziplinarwesen und hat Anpassungen in den kantonalen Rechtsgrundlagen angeregt. Namentlich ist sie der Auffassung, dass die Dauer des Arrests gesetzlich auf maximal 14 und nicht 21 Tage zu beschränken ist und sämtliche in Art. 91 Abs. 2 StGB aufgeführten Disziplinarsanktionen, namentlich die Busse zur Anwendung kommen. Die Kommission begrüsst vorbehaltlos, die von der Vollzugsbehörde in diesem Bereich vorgesehene umfassende Überprüfung der Sanktionierungspraxis und der einschlägigen kantonalen Rechtsgrundlagen.

Letzte Änderung 06.05.2014

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