Soziale Reintegration gefördert
Der vom Massnahmezentrum St. Johannsen umgesetzte therapeutische Ansatz, wonach die soziale Reintegration von Massnahmetätern durch einen möglichst offenen Vollzug innerhalb der Anstalt gefördert werden soll, trägt dem Resozialierungsgedanken nach Ansicht der Kommission vollständig Rechnung. In Anbetracht der gegenwärtigen Verschärfungen im Sicherheitsbereich ist indes darauf zu achten, dass die therapeutischen Fortschritte auch im Rahmen entsprechender Vollzugslockerungen weiterhin verantwortungsvoll erprobt werden können.
Anpassungen im Disziplinarwesen
Die Kommission richtete anlässlich ihres Besuches ein besonderes Augenmerk auf das Disziplinarwesen und hat Anpassungen in den kantonalen Rechtsgrundlagen angeregt. Namentlich ist sie der Auffassung, dass die Dauer des Arrests gesetzlich auf maximal 14 und nicht 21 Tage zu beschränken ist und sämtliche in Art. 91 Abs. 2 StGB aufgeführten Disziplinarsanktionen, namentlich die Busse zur Anwendung kommen. Die Kommission begrüsst vorbehaltlos, die von der Vollzugsbehörde in diesem Bereich vorgesehene umfassende Überprüfung der Sanktionierungspraxis und der einschlägigen kantonalen Rechtsgrundlagen.
Letzte Änderung 06.05.2014
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