NKVF veröffentlicht ihren Bericht zu den Besuchen in den Bundesasylzentren

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter veröffentlicht heute einen Bericht über ihre Besuche in den Bundeszentren (BZ) für Asylsuchende in Lucmagn/Medel (GR), Bremgarten (AG), Châtillon (FR) und Alpnach (OW) im Jahre 2013.* Die Bundeszentren sind Teil einer Neustrukturierung des Asylbereichs und bezwecken gemäss dem Bundesamt für Migration (BFM) einerseits die Beschleunigung des Asylverfahrens und andererseits die Entlastung der bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ). Die Kommission erhielt einen positiven Gesamteindruck hinsichtlich der Organisation und Führung der besuchten Bundeszentren. Mit Ausnahme der aufgrund der schlechten Luftqualität nur für kurze Zeit geeigneten unterirdischen Militärunterkünfte stufte die Kommission auch die Infrastruktur als angemessen ein. Handlungsbedarf sieht sie hingegen im Bereich des Disziplinarwesens.

Medizinische Versorgung

Mit Ausnahme des BZ Alpnach waren die MitarbeiterInnen, welche für die Koordination von Arztbesuchen und die Abgabe rezeptfreier Medikamente zuständig sind, zum Zeitpunkt der Besuche nicht fachmedizinisch geschult. Die Kommission empfiehlt dem BFM sicherzustellen, dass alle zuständigen Mitarbeitenden über fachmedizinische Grundkenntnisse verfügen. Gemäss Angaben des BFM bestehen seit Januar 2014 neue Verträge mit den Erbringern der Betreuungsdienstleistungen in den EVZ und den Aussenstellen, die für jedes Zentrum eine Pflegefachperson vorsehen.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Kommission erachtet das in den Bundeszentren vorhandene Beschäftigungsangebot als sehr sinnvoll und empfiehlt, dieses nach Möglichkeit weiter auszubauen und ebenfalls für Frauen zugänglich zu machen.

Disziplinarmassnahmen und Sanktionen

Die Kommission stellte fest, dass überdurchschnittlich häufig und oft schematisch Taschengeldsperren als Sanktion eingesetzt werden. Es handelt sich um eine Praxis, die von der Kommission als undifferenziert erachtet wird. Das BFM wird dies im Rahmen der Überarbeitung der Weisungen zum Erlass von Disziplinarsanktionen überprüfen.
Im Weiteren kritisiert die Kommission die Einrichtung von sog. „Besinnungscontainern“ in den Bundeszentren, welche in Notfallsituationen und bis zum Eintreffen der Polizei der Beruhigung von sich renitent verhaltenden Gesuchstellenden dienen sollen. Sie stellt fest, dass dafür keine rechtliche Grundlage besteht. Die Kommission empfiehlt, den Zweck und die Nutzung dieser Container in einer schriftlichen Weisung klar festzuhalten und darauf zu achten, dass diese nicht für disziplinarische Zwecke eingesetzt werden. Das BFM hat dies der Kommission zugesichert und sie darüber informiert, dass die Nutzung der Besinnungscontainer seit Januar 2014 in einer dienstlichen Anweisung zuhanden des Sicherheitspersonals festgehalten sei.

 

* Die BZ in Lucmagn/Medel, Alpnach und Châtillon sind inzwischen nicht mehr in Betrieb.

Dokumente

Letzte Änderung 28.08.2014

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