NKVF Bericht über die Überwachung der zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

Bern. In ihrem heute veröffentlichten Bericht zieht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) erneut Bilanz über die im Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 begleiteten 43 Zuführungen und 53 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Die Kommission beurteilt die seit 2012 in die Wege geleiteten Fortschritte insgesamt als positiv. Weiteren Handlungsbedarf ortet die Kommission jedoch bei der nach wie vor systematisch zur Anwendung kommenden Teilfesselung sowie im Bereich der polizeilichen Zuführungen. Bei der Rückführung von Familien legt die Kommission den Behörden nahe, dem Kindeswohl höchste Bedeutung beizumessen.

Bilanz insgesamt positiv

Seit Einführung der systematischen Überwachung von Ausschaffungen vor vier Jahren wurden sowohl hinsichtlich der Behandlung der Rückzuführenden als auch hinsichtlich der Anwendung von Zwangsmassnahmen wichtige Fortschritte erzielt. Nichtsdestotrotz beurteilt die Kommission die auf nationalen Sonderflügen nach wie vor systematisch zur Anwendung kommende Teilfesselung als unangemessen, insbesondere vor dem Hintergrund der milder ausfallenden Fesselungspraxis auf EU-Sammelflügen. Demgemäss begrüsst sie die im Januar 2016 von den Behörden angestrebte Praxisänderung und ersucht die Behörden, weitere Bestrebungen zu unternehmen, damit im Rahmen von nationalen Sonderflügen auf diese schematische Fesselungspraxis verzichtet werden kann. 

Unterschiede in der polizeilichen Praxis

Insgesamt betrachtet, erfolgte die Anwendung von Zwang nach Ansicht der Kommission im Berichtzeitraum differenzierter und beschränkte sich in der Regel auf Fälle, in denen die Rückzuführenden heftigen Widerstand leisteten. Als wenig zweckdienlich bezeichnet die Kommission jedoch die erneut festgestellten Unterschiede bei der polizeilichen Vorgehensweise. Während die Fesselungspraxis in einzelnen Kantonen, namentlich Aargau und Bern sichtlich verhältnismässiger ausfällt, rügt die Kommission die polizeiliche Vorgehensweise in einigen anderen Kantonen und bezeichnete diese als unangemessen. Kritisch beurteilte sie im Besonderen die von verschiedenen Polizeieinheiten neuerdings praktizierte Vermummung im Rahmen von Anhaltungen und wies die Behörden in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen internationalen Standards hin. 

Berücksichtigung des Kindeswohls

Im Berichtzeitraum beobachtete die Kommission erneut verschiedene Fälle, in denen Familienmitglieder getrennt rückgeführt wurden, nachdem ein Mitglied der Familie den Flug wegen Fluguntauglichkeit nicht antreten konnte. In einem Fall wurden zwei Minderjährige ohne die im Vorfeld untergetauchten Eltern und nur in Begleitung des Grossvaters in ihr Heimatland rückgeführt. Auch rügt die Kommission die weiterhin anhaltende Praxis der Teil- bzw. in einem Fall einer Vollfesselung eines renitenten Elternteils in Anwesenheit von Kindern. Sie legt den Behörden nahe, dem Kindeswohl beim Vollzug der Wegweisung angemessen Rechnung zu tragen. 

Letzte Änderung 05.07.2016

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