Bilanz insgesamt positiv
Seit Einführung der systematischen Überwachung von Ausschaffungen vor vier Jahren wurden sowohl hinsichtlich der Behandlung der Rückzuführenden als auch hinsichtlich der Anwendung von Zwangsmassnahmen wichtige Fortschritte erzielt. Nichtsdestotrotz beurteilt die Kommission die auf nationalen Sonderflügen nach wie vor systematisch zur Anwendung kommende Teilfesselung als unangemessen, insbesondere vor dem Hintergrund der milder ausfallenden Fesselungspraxis auf EU-Sammelflügen. Demgemäss begrüsst sie die im Januar 2016 von den Behörden angestrebte Praxisänderung und ersucht die Behörden, weitere Bestrebungen zu unternehmen, damit im Rahmen von nationalen Sonderflügen auf diese schematische Fesselungspraxis verzichtet werden kann.
Unterschiede in der polizeilichen Praxis
Insgesamt betrachtet, erfolgte die Anwendung von Zwang nach Ansicht der Kommission im Berichtzeitraum differenzierter und beschränkte sich in der Regel auf Fälle, in denen die Rückzuführenden heftigen Widerstand leisteten. Als wenig zweckdienlich bezeichnet die Kommission jedoch die erneut festgestellten Unterschiede bei der polizeilichen Vorgehensweise. Während die Fesselungspraxis in einzelnen Kantonen, namentlich Aargau und Bern sichtlich verhältnismässiger ausfällt, rügt die Kommission die polizeiliche Vorgehensweise in einigen anderen Kantonen und bezeichnete diese als unangemessen. Kritisch beurteilte sie im Besonderen die von verschiedenen Polizeieinheiten neuerdings praktizierte Vermummung im Rahmen von Anhaltungen und wies die Behörden in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen internationalen Standards hin.
Berücksichtigung des Kindeswohls
Im Berichtzeitraum beobachtete die Kommission erneut verschiedene Fälle, in denen Familienmitglieder getrennt rückgeführt wurden, nachdem ein Mitglied der Familie den Flug wegen Fluguntauglichkeit nicht antreten konnte. In einem Fall wurden zwei Minderjährige ohne die im Vorfeld untergetauchten Eltern und nur in Begleitung des Grossvaters in ihr Heimatland rückgeführt. Auch rügt die Kommission die weiterhin anhaltende Praxis der Teil- bzw. in einem Fall einer Vollfesselung eines renitenten Elternteils in Anwesenheit von Kindern. Sie legt den Behörden nahe, dem Kindeswohl beim Vollzug der Wegweisung angemessen Rechnung zu tragen.
Dokumente
- Bericht an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Kantonale Konferenz der Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD) betreffend das ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring April 2015 – April 2016 (PDF, 718 kB, 06.07.2020)
- Stellungnahme des Fachausschusses Rückkehr und Wegweisungsvollzug (PDF, 177 kB, 06.07.2020)
Letzte Änderung 05.07.2016
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