10jähriges Jubiläum des Inkrafttretens des Fakultativprotokolls zum Antifolterübereinkommen

Die NKVF erinnert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums seit Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention an die fundamentale Rolle dieses Menschenrechtsinstruments zur Verhütung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen oder Strafen sowie zur Sicherstellung einer menschenrechtskonformen Ausgestaltung jeglicher Form des Freiheitsentzugs oder der Freiheitsbeschränkung. 

Letzte Änderung 17.11.2016

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