Psychiatrische Einrichtungen: Handlungsbedarf bei der Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben
Die Kommission konzentrierte sich im letzten Jahr schwerpunktmässig auf die Anordnung und das Verfahren bei der Anwendung freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen. In diesem Zusammenhang nahm sie auch verschiedene Abteilungen für an Demenz erkrankte Personen in Augenschein und überprüfte insbesondere die Umsetzung der einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben. Sie stellte insbesondere in Bezug auf die Protokollierung dieser Massnahmen Optimierungsbedarf fest. In der Praxis stellen der Behandlungsplan bei fürsorgerisch untergebrachten Personen sowie die Anordnung und Protokollierung von medikamentösen Behandlungen ohne Zustimmung der Person oder von bewegungseinschränkenden Massnahmen die psychiatrischen Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Im Zuge ihrer nächsten Kontrollbesuche wird die Kommission diesen Fragen vertieft nachgehen und versuchen, mit den betroffenen Einrichtungen praktikable Lösungen zu erarbeiten, welche den Patientenrechten und der Praktikabilität im Klinikalltag gleichermassen Rechnung tragen.
Insgesamt führte die Kommission im letzten Jahr 10 Kontrollbesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs in 5 verschiedenen Kantonen durch und unterbreitete den kantonalen Behörden 10 Berichte zur Stellungnahme. In den Kantonen Bern, Thurgau, Waadt, Tessin und Zürich überprüfte sie die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Hochsicherheit und der Untersuchungshaft sowie im Asylbereich. Bei den überprüften Einrichtungen handelte es sich um zwei psychiatrische Einrichtungen, ein Untersuchungsgefängnis, zwei Straf- und Massnahmenvollzugseinrichtungen, eine Einrichtung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft, ein Empfangs- und Verfahrenszentrum sowie ein weiteres Übergangszentrum im Asylbereich.
Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr ausserdem 52 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 63 Zuführungen von Rückzuführenden an den Flughafen. In sechs Fällen ersuchte sie die zuständigen Behörden zudem um eine schriftliche Stellungnahme zur Klärung grundrechtlicher Fragen.
Letzte Änderung 20.06.2017
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