Psychiatrische Einrichtungen: Handlungsbedarf bei der Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben

In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht liefert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter erste Erkenntnisse über die von ihr überprüfte Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben in psychiatrischen Einrichtungen. Handlungsbedarf ortet die Kommission insbesondere bei der Anordnung der Behandlungen ohne Zustimmung und der bewegungseinschränkenden Massnahmen. Ein weiteres Augenmerk legte die Kommission zudem auf die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich. Im Rahmen ihrer Kontrollbesuche stellte sie zudem mit Zufriedenheit fest, dass ihren Empfehlungen weitgehend Rechnung getragen wurde und in einzelnen Justizvollzugseinrichtungen namentlich die materiellen Haftbedingungen massgeblich verbessert wurden.

Die Kommission konzentrierte sich im letzten Jahr schwerpunktmässig auf die Anordnung und das Verfahren bei der Anwendung freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen. In diesem Zusammenhang nahm sie auch verschiedene Abteilungen für an Demenz erkrankte Personen in Augenschein und überprüfte insbesondere die Umsetzung der einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben. Sie stellte insbesondere in Bezug auf die Protokollierung dieser Massnahmen Optimierungsbedarf fest. In der Praxis stellen der Behandlungsplan bei fürsorgerisch untergebrachten Personen sowie die Anordnung und Protokollierung von medikamentösen Behandlungen ohne Zustimmung der Person oder von bewegungseinschränkenden Massnahmen die psychiatrischen Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Im Zuge ihrer nächsten Kontrollbesuche wird die Kommission diesen Fragen vertieft nachgehen und versuchen, mit den betroffenen Einrichtungen praktikable Lösungen zu erarbeiten, welche den Patientenrechten und der Praktikabilität im Klinikalltag gleichermassen Rechnung tragen.

Insgesamt führte die Kommission im letzten Jahr 10 Kontrollbesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs in 5 verschiedenen Kantonen durch und unterbreitete den kantonalen Behörden 10 Berichte zur Stellungnahme. In den Kantonen Bern, Thurgau, Waadt, Tessin und Zürich überprüfte sie die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Hochsicherheit und der Untersuchungshaft sowie im Asylbereich. Bei den überprüften Einrichtungen handelte es sich um zwei psychiatrische Einrichtungen, ein Untersuchungsgefängnis, zwei Straf- und Massnahmenvollzugseinrichtungen, eine Einrichtung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft, ein Empfangs- und Verfahrenszentrum sowie ein weiteres Übergangszentrum im Asylbereich.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr ausserdem 52 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 63 Zuführungen von Rückzuführenden an den Flughafen. In sechs Fällen ersuchte sie die zuständigen Behörden zudem um eine schriftliche Stellungnahme zur Klärung grundrechtlicher Fragen. 

Dokumentation

Letzte Änderung 20.06.2017

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