Überprüfung freiheitsbeschränkender Massnahmen im Bereich Migration und Gesundheitsversorgung

In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) weitere Monitoring Aktivitäten in den Bereichen Migration und Gesundheit vor. Im Fokus ihrer letztjährigen Tätigkeit standen zudem die Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft, der Untersuchungs- und Hochsicherheitshaft sowie der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen.

Insgesamt führte die Kommission im letzten Jahr 18 Kontrollbesuche in Einrichtungen durch, in denen sich Personen entweder im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Sie erstattete mündlich Bericht über ihre Erkenntnisse und richtete 15 Berichte zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

Die Kommission baute im letzten Jahr ihre Monitoring-Aktivitäten in den Bereich Migration und Gesundheitsversorgung aus. Sie lancierte ein zweijähriges Pilotprojekt zur Überprüfung der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug und setzte sich mit grundrechtlichen Fragen im Bereich grenzpolizeilicher Massnahmen auseinander. Ausserdem überprüfte sie die Umsetzung der von ihr abgegebenen Empfehlungen in den Empfangs- und Verfahrenszentren Basel-Stadt, Altstätten und Chiasso und nahm erstmals zwei Bundesasylzentren in den Kantonen Neuenburg und Zürich unter die Lupe.

Im Fokus der letztjährigen Kontrolltätigkeiten stand zudem die Überprüfung der Umsetzung der abgegebenen Empfehlungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft in den Kantonen Basel, Genf, Graubünden und Wallis. Im Bereich der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie überprüfte sie in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Tessin die Einhaltung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere von bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlungen ohne Zustimmung. Im Kanton Zürich kontrollierte sie die Umsetzung ihrer Empfehlungen im forensisch-psychiatrischen Bereich.

Auch setzte die NKVF ihre Arbeit im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs und der Untersuchungshaft weiter fort. In den Kantonen Aargau und Bern überprüfte sie die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Hochsicherheitshaft und richtete ein besonderes Augenmerk auf die Haftbedingungen von weiblichen Untersuchungshäftlingen im Kanton Zürich. Im Kanton Freiburg besuchte sie eine Straf- und Massnahmenvollzugseinrichtung.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr zudem 63 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 79 Zuführungen von Rückzuführenden an den Flughafen in 18 Kantonen. 

Dokumentation

Letzte Änderung 19.06.2018

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