COVID-19: Schutz der Personen im Freiheitsentzug

Die aktuelle Bekämpfung der COVID-19 Pandemie stellt Justizvollzugseinrichtungen vor bisher unbekannte Herausforderungen. Personen im Freiheitsentzug, darunter insbesondere schutzbedürftige Gruppen und/oder Risikogruppen, wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen gelten in dieser Situation als besonders verletzlich. Unter Wahrung ihrer Grundrechte sind vorbeugende Massnahmen zum Schutz einer Verbreitung bzw. der Bekämpfung von COVID-19 angemessen und notwendig. Zum Schutz der Gesundheit der Inhaftierten und des Personals sowie zur Aufrechterhaltung eines regulären Anstaltsbetriebes sind in der aktuellen Lage mehr denn je systemübergreifende und innovative Lösungen erforderlich. 

Die NKVF veröffentlicht ihr Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD)

Zudem veröffentlicht die NKVF auf ihrer Webseite die Grundsatzerklärung für die Behandlung von Personen im Freiheitsentzug im Zusammenhang mit der Coronavirus (COVID-19) Pandemie des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter (CPT) und die Handlungsanweisungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Letzte Änderung 26.03.2020

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