16. Gemischter Ausschuss Schweiz – EU: Austausch über Freizügigkeitsabkommen

Brüssel. Am Mittwoch haben sich die Schweizer Delegation und die Delegation der Europäischen Union über Anwendungsfragen des Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz – EU ausgetauscht. Der Gemischte Ausschuss zum FZA tagte zum 16. Mal und stand dieses Jahr unter dem Vorsitz der Schweiz.

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union treffen sich in der Regel einmal jährlich im Rahmen des Gemischten Ausschusses, um Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FZA zu erörtern. Die Vertragsparteien stellten fest, dass das Abkommen grundsätzlich gut funktioniert.

Gegenseitiger Informationsaustausch zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Personenfreizügigkeit

Die Schweizer Delegation informierte über das Ende der Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien und erläuterte die laufenden Gesetzgebungsprojekte im Bereich der flankierenden Massnahmen sowie der Schwarzarbeit. Weiter wurden der Bereich der gegenseitigen Diplomanerkennung diskutiert sowie der Stand des parlamentarischen Prozesses zum Massnahmenpaket für Vollzugsverbesserungen beim FZA, das der Bundesrat am 4. März 2016 verabschiedet hat. Der Bundesrat schlägt darin unter anderem vor, dass ausländische Stellensuchende in der Schweiz von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden sollen und definiert die Kriterien, wann eine erwerbslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert.

Die Delegation informierte zudem über den Stand der ebenfalls am 4. März 2016 verabschiedeten Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz und sprach die Probleme von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung in zwei europäischen Staaten an.

Stand der Arbeiten bei der Umsetzung des Zuwanderungsartikels und der Erweiterung des FZA auf Kroatien

Die Schweizer Delegation informierte die EU über den Stand der Umsetzung des Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV). Sie machte darauf aufmerksam, dass für eine Lösungsfindung im Bereich FZA nur ein relativ kurzes Zeitfenster zur Verfügung stehe und die EU für eine einvernehmliche Lösung im Sommer Hand bieten solle.

In Bezug auf die Erweiterung des FZA auf Kroatien hat die Schweizer Delegation den Stand des parlamentarischen Prozesses und die Voraussetzungen für eine Ratifikation dargelegt.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des Direktors des Staatssekretariats für Migration (SEM), Staatssekretär Mario Gattiker, die EU-Delegation wurde vom Leiter der Abteilung Westeuropa im Europäischen Auswärtigen Dienst, Claude Maerten, angeführt.

Letzte Änderung 15.06.2016

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