Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» 2025-2027

Das Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sieht finanzielle Zuschüsse für Arbeitgebende vor, welche Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Die Zuschüsse dürfen auch für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen eingesetzt werden, wenn die Qualifizierung zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führt.

Basierend auf den Evaluationsergebnissen der Phase I des Pilotprogramms (2021-2024) sollen in der Phase II (2025-2027) die Bedürfnisse von Branchen mit Arbeitskräftemangel besser abgedeckt werden. Die Phase II ist offen für alle Kantone und hat folgende Schwerpunkte:

  1. Flexibilisierung der Umsetzung gemäss den Bedürfnissen der Zielgruppen und unter Berücksichtigung kantonaler Rahmenbedingungen
  2. Stärkung der Zusammenarbeit mit Branchen, insbesondere mit jenen, die einen Arbeits- und Fachkräftemangel aufweisen
  3. Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

Letzte Änderung 17.04.2024

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