Subventionen des SEM im Bereich Integrationsförderung

Die Beiträge des Bundes zur Integrationsförderung haben zum Zweck die Teilhabe von Zugewanderten an Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz zu fördern (Art. 4 AIG). Insbesondere tragen die Massnahmen zu einer rascheren und nachhaltigeren Erwerbsbeteiligung von Zugewanderten bei. Die Integrationsförderung trägt insbesondere dazu bei, das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen und die Sozialhilfe zu entlasten. Berechnungen im Kontext der Integrationsagenda (PDF, 358 kB, 13.07.2020) zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einspart.

2023 betrugen die Aufwände des SEM im Kredit «Integrationsmassnahmen Ausländer» (A231.0159) rund 283 Millionen Franken. Diese setzten sich zusammen aus:

198 Millionen Franken wurden zusätzlich für Personen mit Schutzstatus S im Rahmen des Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) eingesetzt.

KIP 2022

Insgesamt haben die Kantone gemäss Berichterstattung aus dem Jahr 2023 zum Jahr 2022 243,24 Mio. CHF für die KIP eingesetzt, wovon 155,65 Mio. CHF aus der Integrationspauschale und rund 31,35 Mio. CHF aus dem Integrationsförderkredit stammten. 56,24 Mio. CHF haben die Kantone aus eigenen Mitteln eingebracht. Die KIP-Mittel wurden vorwiegend in die Sprachförderung (88,63 Mio. CHF bzw. 36%) und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (73,65 Mio. CHF bzw. 30%) eingesetzt.

Gesamtausgaben KIP 2022

Weitere Informationen siehe Datenbank der Bundessubventionen.

Letzte Änderung 19.03.2024

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