Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S

Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können, will der Bund insbesondere den Spracherwerb fördern. Deshalb hat der Bundesrat am 13. April entschieden, das Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit einem Schutzstatus S einzusetzen. Die Förderung der Integration lohnt sich. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen. Gleichzeitig dient die schnelle Integration der Schweiz, falls der Aufenthalt länger dauern sollte.

Am 9. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Das Programm S wird somit ebenfalls bis am 4. März 2024 verlängert. Aus diesem Grund hat das SEM am 25. Januar 2023 das Rundschreiben «Programm S» vom 13. April 2022 teilweise revidiert.

Der Bundesrat hat zum zweiten Mal beschlossen, den Schutzstatus S nicht aufzuheben und gleichzeitig das Programm S. bis zum 4. März 2025 zu verlängern. Die Anstrengungen werden verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge. Das SEM wird entsprechend das Rundschreiben Programm S revidieren. Unter anderem müssen sie neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potential und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.

Das Programm setzt den Schwerpunkt auf den Erwerb von Sprachkenntnissen, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Unterstützung von Familien und Kindern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt die Kantone mit einem finanziellen Beitrag von 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S pro Monat (dies ergibt pro Jahr 3000 Franken pro Person). Nach der Zuweisung dieser Personen in einen Kanton ist die Umsetzung des Programms S und die Unterstützungsmassnahmen grundsätzlich Sache der Kantone. Diese verfügen heute über entsprechende Strukturen und Massnahmen im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP (Website KIP).

Diese werden gemäss festgelegten Schwerpunkten des Programms S im aktuellen Programm für Schutzsuchende mit Status S durch den Kanton eingesetzt. Dadurch ermöglicht der Kanton, dass die strategischen Ziele des Programms gemäss Integrationsagende soweit möglich weitergeführt werden.

Parallel dazu hat das SEM zur Unterstützung der Kantone ein Programm zur Stabilisierung und Ressourcenaktivierung für geflüchtete Personen mit entsprechendem Bedarf lanciert. Diese Massnahmen stehen ebenfalls für Personen mit Schutzstatus S offen. Die Ausschreibung zum Programm wurde auf der Webseite des SEM publiziert.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 09.11.2023

Zum Seitenanfang