Bund kann Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze künftig finanziell unterstützen

Bern, 18.05.2022 - Ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sollen von Bund und Kantonen kurzfristig festgehalten werden können, um sie gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an die Behörden eines Nachbarstaates übergeben zu können. Ausserdem soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten finanziell an den Kosten beteiligen können, die vor allem den Grenzkantonen mit Ausreisezentren entstehen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen. Die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geht nun ans Parlament.

Die Botschaft zur Änderung des AIG sieht vor, dass diejenigen Kantone, die für formlos weggewiesene Ausländerinnen und Ausländer in ausserordentlichen Situationen temporäre Unterkünfte betreiben, finanziell unterstützt werden können. Der Bundesrat setzt damit die Motion 17.3857 «Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen» um.

Finanzielle Unterstützung und kurzfristige Festhaltung

Da die Grenzkantone mit solchen Rückübergaben an die Nachbarstaaten stärker belastet sind als andere Kantone, soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung in kantonalen Ausreisezentren im Grenzraum beteiligen können. Diese temporären kantonalen Ausreisezentren müssen der kurzzeitigen Unterbringung von ausländischen Personen dienen, die beim illegalen Übertritt im Grenzraum aufgegriffen und formlos weggewiesen wurden.

Für die Umsetzung der Motion soll auch die Bestimmung über die kurzfristige Festhaltung ergänzt werden: Die zuständigen Behörden des Bundes oder der Kantone sollen ausreisepflichtige Personen ohne Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung während maximal drei Tagen in einem entsprechenden Ausreisezentrum festhalten können, um deren Übergabe an die Behörden eines Nachbarstaates gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen sicherzustellen.


Adresse für Rückfragen

Information und Kommunikation SEM, T +41 58 465 78 44, medien@sem.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.nkvf.admin.ch/content/sem/de/home/sem/medien/mm.msg-id-88857.html