Zivilrechtlicher Freiheitsentzug
Fürsorgerische Unterbringung
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, in denen Personen fürsorgerisch untergebracht sind, überprüft die Kommission insbesondere die Lebens- und Unterbringungsbedingungen der Patientinnen und Patienten sowie die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und medizinischen Behandlungen ohne Zustimmung.
Freiheitsbeschränkende Massnahmen
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, richtet die Kommission einen besonderen Fokus auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und überprüft deren Angemessenheit im Lichte der hierfür einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben.