Verwaltungsrechtliche Freiheitsentzüge im Migrationsbereich

Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Personen
Anlässlich ihrer Besuche überprüft die Kommission die Eignung der Infrastruktur der Bundesasylzentren, namentlich für Familien mit Kindern, aber auch die Betreuung (insbesondere von vulnerablen Personen) und das Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Sie überprüft überdies auch den Umgang mit Sanktionen und kontrolliert Massnahmen im Bereich der Sicherheit.

Ausländerrechtliche Administrativhaft
Im Unterschied zur Haft im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs bezweckt die ausländerrechtliche Administrativhaft nicht die Sanktionierung einer strafbaren Handlung, sondern die Sicherung des Wegweisungsvollzugs einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgrund eines behördlichen Entscheids.

Rückführungen auf dem Luftweg
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags begleitet die Kommission seit Juli 2012 Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 und überprüft die Behandlung der rückzuführenden Personen, die sich aufgrund eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids im verwaltungsrechtlichen Freiheitsentzug befinden.