Strafrechtliche Freiheitsentzüge: Straf- und Massnahmenvollzug
Das Strafrecht unterscheidet zwischen zwei Arten von Sanktionen: Freiheitsstrafen und Massnahmen.

Freiheitsstrafen
Die Kommission legt anlässlich von Besuchen in Justizvollzugsanstalten ein Augenmerk auf die Ausgestaltung der Haftbedingungen, des Zugangs zu Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten, der Kontakte mit der Aussenwelt sowie des Sanktionsregimes und der Gesundheitsversorgung.

Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs
Die Kommission legt anlässlich von Besuchen in Justizvollzugsanstalten ein Augenmerk auf die Ausgestaltung der Haftbedingungen, des Zugangs zu Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten, der Kontakte mit der Aussenwelt sowie des Sanktionsregimes und der Gesundheitsversorgung.

Stationäre therapeutische Massnahmen
Im Rahmen ihrer Besuche in Massnahmenvollzugseinrichtungen legt die Kommission unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsgrundlagen ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Massnahmenvollzugs, insbesondere auf die Angemessenheit der Vollzugspläne im Hinblick auf die Verbesserung der Legalprognose der Betroffenen.

Jugendstrafrechtliche Massnahmen
Während ihrer Besuche überprüft die Kommission im Besonderen die Einhaltung des Trennungsgebotes, die Einschränkungen in Bezug auf die Bewegungsfreiheit der Jugendlichen, insbesondere die Dauer des Zelleneinschlusses, den Umgang mit pädagogischen und Disziplinarmassnahmen, den Zugang zu Schul- und Berufsbildungsangeboten sowie die Handhabung von Aussenkontakten.